Der LBB-Datenskandal war eher Zufall: 2 Kurierfahrer haben ein Paket mit Christstollen aufgemacht und diesen entwendet. Um dies zu vertuschen, klebten sie den Adressaufkleber des Stollenpaketes auf ein Paket mit Kreditkartenabrechnungen. So gelangten diese in die Redation der FR.
So kanns gehen. Was muss jetzt im Datenschutzgesetz stehen: Persönliche Daten dürfen nicht mit Kurierdiensten versandt werden? Ich bin gespannt.
Samstag, 20. Dezember 2008
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